Grundfähigkeitsversicherung als BU-Alternative
Mittlerweile hat sich eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung etabliert, die Grundfähigkeitsversicherung.
Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate verliert bzw. nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder eine dauerhafte Einschränkung der Sinne wie Hören, Sprechen oder Sehen.
Ob Krankheit oder Unfall
Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall ausgelöst wurde. Wird die Auswirkung ärztlich diagnostiziert, bekommt der Versicherte eine monatliche Rente ausgezahlt. Ebenso kann er weiterhin arbeiten gehen, sollte es seine Einschränkung zulassen. Die Grundfähigkeitsrente wird weitergezahlt.
